Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Ferienwohnung "Välkommen"
im Jungfernstieg 3 b
18437 Stralsund
§ 1 Vermieter
Die Ferienwohnung "Välkommen" ist
Eigentum von:
Mandy und Kerstin Brunken
c/o Rechtsanwalt Mirko Brunken
Jungfernstieg 3 b
18437 Stralsund
nachfolgend Vermieter genannt.
§ 2 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für die entgeltliche Überlassung der Ferienwohnung "Välkommen" in Stralsund.
Mit der Buchung werden vom Mieter ausschließlich diese AGB anerkannt und akzeptiert.
§ 3 Vertrag über die Nutzung der Ferienwohnung "Välkommen"
(1) Sobald der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt, kommt der Vertrag zustande (Antragsannahme).
(2) Erfolgt die Buchung durch eine dritte Person für den Mieter, haftet der Dritte dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
§ 4 Vertragsleistungen
(1) Die Ferienwohnung ist nach der DTV-Klassifizierung bewertet mit 4 Sternen. Ungeachtet dessen übernimmt der Vermieter keine Gewähr für die subjektive Qualität der Ausstattung.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung etc. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen.
Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Anderenfalls macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig.
(4) Die vertraglich vereinbarten Zahlungen sind spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig.
Die Zahlung hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(5) Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung verlangt wird, ist diese am 7. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig.
Sollte bis zum 7. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung kein Zahlungseingang verzeichnet werden können,
so ist der Vermieter nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Stornierungsbedingungen, Anrechnung
(1) Bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Anreise: zu zahlender Preis: 0 %
Bei Stornierung bis spätestens 25 bis 29 Tage vor Anreise: zu zahlender Preis: 20 %
Bei Stornierung bis spätestens 15 bis 24 Tage vor Anreise: zu zahlender Preis: 40 %
Bei Stornierung bis spätestens 10 bis 14 Tage vor Anreise: zu zahlender Preis: 60 %
Bei Stornierung bis spätestens 5 bis 9 Tage vor Anreise: zu zahlender Preis: 80 %
Bei Stornierung bis spätestens < 5 Tage vor Anreise: zu zahlender Preis: 100 %
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs
der Stornierung beim Anbieter.
(2) Bei einer vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(3) Erscheint der Mieter am Anreisetag nicht bis spätestens 22:00 Uhr oder bis spätestens 120 Minuten nach einem schriftlich
vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert.
§ 6 Internetnutzung
Den geschützten WLAN-Zugang kann der Mieter
per Username/Passwort nutzen.
Der Mieter ist aber verpflichtet, keine fremden
Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und
Datenbankrechte) zu verletzen,
keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von
sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte
verleumderischen,
beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten
oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen.
Dem Mieter wird deshalb vom Vermieter der
Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung gestellt.
Der Vermieter wird
gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) die Verbindungsdaten vom Mieter speichern
bzw. speichern lassen.
Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des
Internetzugangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die
Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden,
damit sie keinen Dritten zugänglich ist.
§ 7 PKW-Stellplatznutzung
Der Vermieter haftet nicht für Personen-
oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen,
insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten
Fahrzeugs.
Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch
verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle
Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.
§ 8 Unterstellmöglichkeit für Fahrräder
(1) Dem Mieter steht eine Garage zur Mitbenutzung als ausschließliche Abstellmöglichkeit für Fahrräder zur Verfügung.
(2) Die Fahrräder sind auch innerhalb der Garage abzuschließen.
(3) Die Garage ist immer verschlossen zu halten.
(4) Der Vermieter haftet auch hier nicht für Personen- oder Sachschäden,
die dem Mieter bei der Benutzung der Fahrradgarage
entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen der
abgestellten Fahrräder.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung der Garage
entstehen.
§ 9 Haftung und Verjährung
(1) Der Vermieter haftet für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den
gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet.
(2) Eine Haftung des Vermieters für
eingebrachte Sachen und hierbei insbesondere auch für Wertgegenstände, die der
Mieter in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt, ist ausgeschlossen.
§ 10 An- und Abreise, Schlüsselübergabe, Verspätete Räumung
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag
regelmäßig ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Die Anreise muss bis 22:00 Uhr erfolgen,
es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem
Vermieter vereinbart.
Eine Anreise vor 15:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen,
wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter
bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen und
stimmt der Fertigung einer Kopie zu.
(3) Am Abreisetag hat der Gast die
Ferienwohnung bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Mieter
Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt:
a) 60,00 € (netto) bei einer Räumung nach 10:00 Uhr, aber vor 13:00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13:00 Uhr.
Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(4) Erst wenn alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden, gilt die Ferienwohnung als geräumt.
§ 11 Datenschutz
Die vom Mieter angegebenen persönlichen
Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Vermieter elektronisch gespeichert.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Stralsund, Deutschland.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - im kaufmännischen Verkehr Stralsund, Deutschland.
Hat einer der Vertragparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist
ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Stralsund, Deutschland.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt.
Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.